Antrag auf Information

Gemäß des Artikels 8 der „Verordnung über die Grundsätze und Verfahren zur Durchführung des Gesetzes über das Recht auf Information“, die in Übereinstimmung mit dem Gesetz Nr. 4982 über das Recht auf Information erlassen wurde und nach der Veröffentlichung im Amtsblatt vom 27. April 2004 unter der Nummer 25445 in Kraft getreten ist, muss eine Einrichtung zur Informationsbeschaffung in öffentlichen Einrichtungen und Organisationen gegründet werden.

Um sicherzustellen, dass das Recht auf Information an unserer Universität effektiv genutzt werden kann, wurde das Büro des Kommunikationskoordinators mit der Bewertung der Anträge auf Informationsbeschaffung beauftragt. Sie können Ihre Anträge auf Informationsbeschaffung über bilgiedinme@tau.edu.tr einreichen, indem Sie das entsprechende Formular vollständig ausfüllen. 

Antragsformular für natürliche Personen:
Gerçek Kişiler İçin Başvuru Formu (Tr.)
Antragsformular für juristische Personen:
Tüzel Kişiler İçin Başvuru Formu (Tr.)

Klicken Sie hier für das Gesetz über das Recht auf Information. 

Klicken Sie hier für die Verordnung über die Grundsätze und Verfahren zur Durchführung des Gesetzes über das Recht auf Information. 

Klicken Sie hier für die Richtlinien der Türkisch-Deutschen Universität zur Bewertung von Anträgen auf Informationsbeschaffung.