Tagung „KI und Recht“ an der Türkisch-Deutschen Universität: Ein Meilenstein im Dialog zwischen Technologie und Recht
14.10.2025
Vom 8. bis 10. Oktober 2025 wurde die Türkisch-Deutsche Universität (TDU) in Istanbul zum Zentrum eines bedeutenden wissenschaftlichen Austauschs: Unter dem Titel „KI und Recht“ versammelten sich renommierte Experten aus Deutschland und der Türkei, um über die tiefgreifenden Auswirkungen Künstlicher Intelligenz auf das Rechtssystem zu diskutieren. Nach der offiziellen Eröffnung durch den Gesamtkoordinator der TDU, Prof. Dr. Ferit Küçükay, die Vizerektorin der TDU und Dekanin der Juristischen Fakultät, Prof. Dr. Hamide Özden Özkaya-Ferendeci, sowie den Koordinator der Juristischen Fakultät, Prof. Dr. Gerhard Seher, bot die Tagung ein dreitägiges Programm mit spannenden Vorträgen, fundierten Analysen und lebhaften Diskussionen.
Am ersten Tag wurden die konzeptionellen und rechtlichen Grundlagen der künstlichen Intelligenz behandelt. Prof. Dr. Ali Gökhan Yavuz eröffnete den Tag mit dem Vortrag „Was ist Künstliche Intelligenz?“ und zeichnete den konzeptionellen Rahmen. Prof. Dr. Bertram Lomfeld sprach in seinem Vortrag „Künstliche Personen: Brauchen wir ‚Rechte der KI‘?“ über die rechtlichen Fragen rund um künstliche Intelligenz, und Prof. Dr. Gerhard Seher setzte sich in seinem Vortrag „Kann Künstliche Intelligenz eine ‚Person‘ sein?“ mit der rechtlichen Einordnung von KI auseinander. Im Bereich des öffentlichen Rechts sprach Prof. Dr. Torben Ellerbrok in seinem Vortrag „Die Verwendung Künstlicher Intelligenz beim Erlass von Verwaltungsakten – ein Fehler und seine Folgen“ über die Verwendung von KI bei Verwaltungsakten und deren mögliche Folgen, während Assoc. Prof. Dr. Berke Özenç in seinem Vortrag „Die Auswirkungen der Künstlichen Intelligenz auf die Meinungsfreiheit und demokratische Prozesse“ die Auswirkungen von KI auf Meinungsfreiheit und demokratische Prozesse analysierte.
Der zweite Tag widmete sich dem Privatrecht, insbesondere den Fragen rund um Verträge, Willenserklärungen und geistiges Eigentum. Prof. Dr. Olaf Muthorst sprach in seinem Vortrag „Der Einsatz generativer KI beim Vertragsschluss“ über die Rolle generativer KI beim Vertragsschluss. Prof. Dr. Mesut Serdar Çekin setzte sich in seinem Vortrag „Auswirkungen der KI auf die Rechtsgeschäftslehre – müssen wir den Begriff der ‚Willenserklärung‘ überdenken?“ mit den klassischen Konzepten der Rechtsgeschäftslehre auseinander und erörterte, ob der Begriff der Willenserklärung neu gedacht werden sollte. Prof. Dr. Koray Demir sprach in seinem Vortrag „Immaterialgüterrechtlicher Schutz für Schöpfungen der Künstlichen Intelligenz?“ über den Schutz kreativer Werke von KI im Immaterialgüterrecht. Den Abschluss des Tages bildete der Vortrag von Dr. Hannes Henke über „Außervertragliche Haftung beim Einsatz von KI“.
Am letzten Konferenztag lag der Fokus auf dem Strafrecht. Prof. Dr. Ali Kemal Yıldız sprach in seinem Vortrag „Die Grundlagen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit der KI“ über die theoretischen Grundlagen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit von KI, während Assoc. Prof. Dr. İsmail Çınar in seinem Vortrag „Einige bemerkenswerte Beispiele aus der Praxis zur Strafbarkeit der KI“ anhand praktischer Beispiele die strafrechtliche Beurteilung von KI erläuterte.
Die während der Konferenz geführten Diskussionen eröffneten neue Perspektiven für die rechtliche Bewertung künstlicher Intelligenz. Die Veranstaltung unterstrich die Bedeutung der Zusammenarbeit zwischen Recht und Technologie und machte deutlich, dass KI nicht nur technische, sondern auch rechtliche und ethische Fragen aufwirft. Es ist zu erwarten, dass dieses Thema in der kommenden Zeit im Zentrum wissenschaftlicher und gesellschaftlicher Debatten stehen wird.
Am ersten Tag wurden die konzeptionellen und rechtlichen Grundlagen der künstlichen Intelligenz behandelt. Prof. Dr. Ali Gökhan Yavuz eröffnete den Tag mit dem Vortrag „Was ist Künstliche Intelligenz?“ und zeichnete den konzeptionellen Rahmen. Prof. Dr. Bertram Lomfeld sprach in seinem Vortrag „Künstliche Personen: Brauchen wir ‚Rechte der KI‘?“ über die rechtlichen Fragen rund um künstliche Intelligenz, und Prof. Dr. Gerhard Seher setzte sich in seinem Vortrag „Kann Künstliche Intelligenz eine ‚Person‘ sein?“ mit der rechtlichen Einordnung von KI auseinander. Im Bereich des öffentlichen Rechts sprach Prof. Dr. Torben Ellerbrok in seinem Vortrag „Die Verwendung Künstlicher Intelligenz beim Erlass von Verwaltungsakten – ein Fehler und seine Folgen“ über die Verwendung von KI bei Verwaltungsakten und deren mögliche Folgen, während Assoc. Prof. Dr. Berke Özenç in seinem Vortrag „Die Auswirkungen der Künstlichen Intelligenz auf die Meinungsfreiheit und demokratische Prozesse“ die Auswirkungen von KI auf Meinungsfreiheit und demokratische Prozesse analysierte.
Der zweite Tag widmete sich dem Privatrecht, insbesondere den Fragen rund um Verträge, Willenserklärungen und geistiges Eigentum. Prof. Dr. Olaf Muthorst sprach in seinem Vortrag „Der Einsatz generativer KI beim Vertragsschluss“ über die Rolle generativer KI beim Vertragsschluss. Prof. Dr. Mesut Serdar Çekin setzte sich in seinem Vortrag „Auswirkungen der KI auf die Rechtsgeschäftslehre – müssen wir den Begriff der ‚Willenserklärung‘ überdenken?“ mit den klassischen Konzepten der Rechtsgeschäftslehre auseinander und erörterte, ob der Begriff der Willenserklärung neu gedacht werden sollte. Prof. Dr. Koray Demir sprach in seinem Vortrag „Immaterialgüterrechtlicher Schutz für Schöpfungen der Künstlichen Intelligenz?“ über den Schutz kreativer Werke von KI im Immaterialgüterrecht. Den Abschluss des Tages bildete der Vortrag von Dr. Hannes Henke über „Außervertragliche Haftung beim Einsatz von KI“.
Am letzten Konferenztag lag der Fokus auf dem Strafrecht. Prof. Dr. Ali Kemal Yıldız sprach in seinem Vortrag „Die Grundlagen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit der KI“ über die theoretischen Grundlagen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit von KI, während Assoc. Prof. Dr. İsmail Çınar in seinem Vortrag „Einige bemerkenswerte Beispiele aus der Praxis zur Strafbarkeit der KI“ anhand praktischer Beispiele die strafrechtliche Beurteilung von KI erläuterte.
Die während der Konferenz geführten Diskussionen eröffneten neue Perspektiven für die rechtliche Bewertung künstlicher Intelligenz. Die Veranstaltung unterstrich die Bedeutung der Zusammenarbeit zwischen Recht und Technologie und machte deutlich, dass KI nicht nur technische, sondern auch rechtliche und ethische Fragen aufwirft. Es ist zu erwarten, dass dieses Thema in der kommenden Zeit im Zentrum wissenschaftlicher und gesellschaftlicher Debatten stehen wird.