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Zwei Länder mit unterschiedlicher Sicht auf die obligatorische vorprozessuale Einigung: Türkei und Deutschland

09.12.2025

Im Rahmen des vom Lehrstuhl für Zivilprozess- sowie Vollstreckungs- und Insolvenzrecht der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Türkisch-Deutschen Universität durchgeführten BAP-Projekts fand am Montag, den 8. Dezember 2025, von 10:00 bis 13:00 Uhr im Konferenzsaal der Hochschule für Fremdsprachen die Konferenz mit dem Titel „Zwei Länder mit unterschiedlichem Blick auf die obligatorische vorprozessuale Einigung: Türkei und Deutschland“ statt. In der von PD Dr. habil. Anıl Köroğlu moderierten Veranstaltung referierte Wiss. Mit. Merve Güney über das Institut der „Obligatorischen Mediation im türkischen Recht“, während Wiss. Mit. Dr. Makbule Serra Korkut das Institut der „Obligatorischen vorprozessualen Güteverhandlung in Deutschland“ behandelte. In seinem Schlusswort nahm PD Dr. habil. Efe Dırenisa eine vergleichende Bewertung des türkischen und deutschen Rechts vor und teilte die Projektergebnisse mit den Teilnehmenden.